Wasserrettungsdienst
Nach § 2, 1 des Rettungsdienstgesetzes ist die DLRG als Leistungsträger für den Wasser-Rettungsdienst ausgewiesen. Diese Aufgabe ist auf die Landesverbände Baden und Württemberg übertragen, welche den Wasser-Rettungsdienst über die DLRG-Bezirke und deren Ortsgruppen organisieren.
So übernehmen wir in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Adelsheim Schwimmbad-Wachdienste, sowie die ganzjährige Einsatzbereitschaft für den Versorgungsbereich 6 im DLRG-Bezirk Frankenland.
Aufgaben des klassischen Wasserrettungsdienstes
- Retten von Personen aus Wasser- und Eisgefahren
- Sanitätsdienst im, am und auf dem Wasser
- Wachdienste an Gewässern wie Küsten und Seen
- Bergen von Personen aus Wasser- und Eisgefahren
- Transport- und Versorgungsfahrten bei Hochwasserlagen
- Unterstützung und Absicherung anderer Hilfsorganisationen bei Arbeiten im, am und auf dem Wasser
- Mitwirkung im Katastrophenschutz
Qualifizierungen für den Wasserrettungsdienst
- Basisausbildung Einsatzdienste (401)
Inhalte der Basisausbildung sind dringend notwendige Fähigkeiten und Kenntnisse die zur Weiterbildung in allen weiteren Bereichen des Wasser-Rettungsdiensts notwendig sind. Dazu gehören unter anderem die Sprechfunkunterweisung DLRG-Betriebsfunks sowie Notfallmedizinische Grundlagen.
- Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen (402)
- Schwimmen in fließenden Gewässern (403)
- Einsatz in Küstengewässern (404)
- Fachausbildung Wasserrettungsdienst (Wasserretter) (411)
- Führungslehre Ausbildung (421)
Die Führungslehre stellt die Grundlagenausbildung für alle Führungskräfte im Einsatzbereich der DLRG dar. Sie ist u. a. Voraussetzung für die Qualifikationen Wachführer, Truppführer und Taucheinsatzführer.
- Wachführer (431)
- Ausbilder Wasserrettungsdienst (481)
- Multiplikator Wasserrettungsdienst (491)