Wasserrettungsdienst
Nach § 2, 1 des Rettungsdienstgesetzes ist die DLRG als Leistungsträger für den Wasser-Rettungsdienst ausgewiesen. Diese Aufgabe ist auf die Landesverbände Baden und Württemberg übertragen, welche den Wasser-Rettungsdienst über die DLRG-Bezirke und deren Ortsgruppen organisieren.
So übernehmen wir in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Adelsheim Schwimmbad-Wachdienste, sowie die ganzjährige Einsatzbereitschaft für den Versorgungsbereich 6 im DLRG-Bezirk Frankenland.
Aufgaben des klassischen Wasserrettungsdienstes
- Retten von Personen aus Wasser- und Eisgefahren
 - Sanitätsdienst im, am und auf dem Wasser
 - Wachdienste an Gewässern wie Küsten und Seen
 - Bergen von Personen aus Wasser- und Eisgefahren
 - Transport- und Versorgungsfahrten bei Hochwasserlagen
 - Unterstützung und Absicherung anderer Hilfsorganisationen bei Arbeiten im, am und auf dem Wasser
 - Mitwirkung im Katastrophenschutz
 
Qualifizierungen für den Wasserrettungsdienst
- Basisausbildung Einsatzdienste (401)
 
Inhalte der Basisausbildung sind dringend notwendige Fähigkeiten und Kenntnisse die zur Weiterbildung in allen weiteren Bereichen des Wasser-Rettungsdiensts notwendig sind. Dazu gehören unter anderem die Sprechfunkunterweisung DLRG-Betriebsfunks sowie Notfallmedizinische Grundlagen.
- Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen (402)
 - Schwimmen in fließenden Gewässern (403)
 - Einsatz in Küstengewässern (404)
 - Fachausbildung Wasserrettungsdienst (Wasserretter) (411)
 - Führungslehre Ausbildung (421)
 
Die Führungslehre stellt die Grundlagenausbildung für alle Führungskräfte im Einsatzbereich der DLRG dar. Sie ist u. a. Voraussetzung für die Qualifikationen Wachführer, Truppführer und Taucheinsatzführer.
- Wachführer (431)
 - Ausbilder Wasserrettungsdienst (481)
 - Multiplikator Wasserrettungsdienst (491)
 

